Dieser Satz des Nachbarn Steffen S. brachte im Juni 2022 das Fass zum Überlaufen, zeigt es doch die Grundeinstellung dieser Menschen: Es geht Ihnen um ihre Interessen, um ihren familiären Vorteil. Egal, ob sie damit alle anderen benachteiligen, ihre Handlungen sind allein vom Eigennutz geprägt.

Warum 1000€ zahlen für etwas, das nicht existiert? Warum sollten wir die Wohngärten unserer Nachbarn finanzieren? 1000€ – wofür? Die Hintergründe zu diesem Konflikt möchte ich Ihnen mit den nächsten Zeilen näher bringen.

Es geht in diesem Konflikt um Recht und Gerechtigkeit, um Anstand und Moral, Um Vertrauen und Respekt nicht zuletzt um Geld, um viel Geld. Streng genommen um mehr als 100.000€.

Um ein eigenes Urteil über diesen Konflikt fällen zu können, benötigen Sie Fakten und Informationen.

Wie überall in Deutschland existiert auch in Steffenberg für das Neubaugebiet ein Bebauungsplan, der regelt, wie, was und wo etwas gebaut werden darf und wo nicht. Er schafft damit öffentliches Recht und setzt damit Recht. Dieser Plan existiert in den zentralen Aussagen seit 2002. In der öffentlichen Diskussion ist er seit 1999.

Damit der Flächenverbrauch in Deutschland eingeschränkt und zum Teil kompensiert werden kann, muss in jedem Neubaugebiet eine Ausgleichsfläche für den Naturverbrauch geschaffen werden. Im Baugebiet „Dautpher Weg“ ist das neben einem Landschaftsgarten, einem Lärmschutzwall eine 4000qm große Streuobstwiese. Diese dient zur Kompensation der Wohnbebauung. Seit den ersten öffentlichen Diskussuionen ist dieser Fakt allen Beteiligten bekannt und niemand kann sich darauf berufen, davon nichts gewusst zu haben.

Das Bild zeigt den gültigen Bebauungsplan „Dautpher Weg“ in Steffenberg-Niedereisenhausen. Die grünen Flächen im Osten und Nordosten zeigen die geplante Streuobstwiese – zu erkennen am „Birnensymbol“.

Die Gemeinde Steffenberg hat die in rot und weiß gehaltenen Bauplätze für 26€ zzgl. ca.12€ Erschließungskosten an die Bauherren veräußert. Die zweckgebundenen Streuobstwiesen wurden subventioniert für ca. 8€ an die Bauherren verkauft, die ein unmittelbar benachbartes Grundstück erworben haben: So hat zum Beispiel der Eigentümer des Flurstückes 420 das Flurstück 421 erworben, usw. Diese Bauherren haben ca. 30€ pro qm weniger gezahlt, um dafür zweckgebunden die Ausgleichsfläche herzurichten.

Insgesamt bedeutet das einen geldwerten Vorteil von ca. 60 000€, den diese Bauherren sparten. Es ist ein Unterschied, ob ich für einen Bauplatz knapp 27000€ zahle oder 17.000€. Jeder der Bauherren sparte ca. 10.000€ im Vergleich zu den Nachbarn.

Die Eigentümer der Flächen 386 und 387 erhielten dafür, dass sie ihre Flächen als Ausgleichsflächen zur Verfügung stellten, eine Ausgleichszahlung in fünfstelliger Summe. Sie erhielten eine direkte Subvention – gezahlt aus den Zahlungen der Menschen für ihre eigenen Bauplätze.

Kein einziger Bauherr hat die Fläche ihrem Zweck zugeführt

Auf diesem offiziellen Bild einer Infoveranstaltung der Gemeinde sieht man, dass die Ausgleichsfläche nicht einmal im Ansatz existiert. Stattdessen haben die Bauherren Mauern errichtet, Gebäude errichtet, Wälle aufgeschüttet, Zäune gesetzt, Trampoline und Pools auf den Flächen errichtet.

Niemand – kein einziger hat das gemacht, wofür sie die Flächen subventioniert erhalten haben.

Aus den Auszügen der schriftlichen Festsetzung aus dem Bebauungsplan geht unmissverständlich hervor, was die Bauherren auf den Flächen dürfen und was nicht, zusätzlich noch was sie müssen.

Nichts davon existiert.

Bewerten Sie das selbst und entscheiden Sie, wie Sie handeln würden, wenn insgesamt mehr als 100000€ für etwas gezahlt werden, das nicht existiert.

Wenn Sie sich fragen sollten, warum die Bauherren diese Flächen überhaupt erworben haben, da sie damit nichts machen dürfen, dann rufe ich Ihnen zu:

Weil Sie ein Schnäppchen machen wollten und sie nie vor hatten, Regeln und Gesetze diesbezüglich einzuhalten. So ist die Aussage von Ronja K. zu werten, die auf die Frage, ob sie denn die Hütte abreißen werde und die Wiese anlegen würde, mit einem „Ach was, wir machen das nicht!“ antwortete. Hier geht es um den puren Eigennutz! Egal, ob andere dafür zahlen!

Sie haben sicherlich auch bemerkt, dass es sich hierbei nicht um einen Wunsch von Maik Schmidt handelt, sondern um eine gesetzlich klar geregelte Maßnahme.